Archiv: April 2018

Kfz-Versicherung muss bei Bagatellschäden kein Gutachten bezahlen

24.04.2018 | Kfz-Versicherung muss bei Bagatellschäden kein Gutachten bezahlen

Wer bei kleineren Schäden am Auto einen Sachverständigen mit einem Gutachten beauftragt, sollte zuvor die Kostenübernahme mit der Versicherung klären. Das gilt auch, wenn die Versicherung des Schädigers sich schon bereiterklärt hat, den vollen Schaden zu regulieren. Das Amtsgericht Hamburg entschied kürzlich über die Klage einer Kfz-Halterin, die neben 760 Euro für die Schadensbehebung auch 360 Euro für ein Gutachten eingefordert hatte. Dieses hielt sie für nötig, um verdeckte Schäden auszuschließen. Der Versicherer hingegen war der Auffassung, es sei für die Geschädigte leicht erkennbar gewesen, dass es sich lediglich um einen Bagatellschaden handelte. Die 360 Euro für das Gutachten gehörten damit nicht zur Versicherungsleistung. Dieser Argumentation des Versicherers schloss sich das Gericht an und wies die Klage ab. Bei einem Bagatellschaden – wofür gemeinhin eine Grenze von 1.000 Euro gezogen wird – sei ein einfacher Kostenvoranschlag einer qualifizierten Werkstatt zur Schadensfeststellung ausreichend.  
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Fondspolicen: „Einmal abgeschlossen, nie wieder angefasst“?

17.04.2018 | Fondspolicen: „Einmal abgeschlossen, nie wieder angefasst“?

Fondsgebundene Lebens- und Rentenversicherungen gewinnen kontinuierlich an Beliebtheit. Gerade in Niedrigzinszeiten bieten sie überzeugende Vorteile – zuvörderst ihr Renditepotenzial. Langfristig, das zeigt die Erfahrung, geht es an den Kapitalmärkten immer nach oben. Diese Tatsache machen sich Fondspolicen zunutze und verknüpfen sie mit verschiedenen Sicherheitsmaßnahmen, von Beitragsgarantien bis Ablaufmanagement. Doch laut einer neuen Studie schöpfen die meisten Versicherten das Potenzial des Produkts nicht aus. Hauptgrund ist die Auswahl zu schwacher Fonds – und das anschließende Festhalten daran. Denn nach dem Motto „Einmal abgeschlossen, nie wieder angefasst“ lassen zahlreiche Versicherte ihre Police in der Schublade schmoren und wundern sich allenfalls Jahr für Jahr darüber, dass der mitgeteilte Rückkaufswert nicht den Erwartungen entspricht. Dabei lassen sich mäßig performende Fonds (und darunter finden sich viele mit bekannten Namen) ohne großen Aufwand aussortieren. Die meisten Policen ermöglichen solche Wechsel sogar kostenlos, zumindest einmal im Jahr. Ein kurzer Vergleich und eine Mitteilung an den Versicherer genügen, um die Ertragskraft der Fondspolice deutlich zu steigern. Wer dabei Unterstützung wünscht, findet sie bei seinem Finanzberater.
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